OpenAI hat vor einem Bundesgericht klargestellt, dass ChatGPT trotz seiner Nutzung durch Laien für juristische Schriftsätze nicht als Anwalt zu betrachten ist. Diese Aussage ist Teil eines Antrags auf Klageabweisung, der am 18. Mai 2026 eingereicht wurde.
Das Unternehmen argumentiert, dass es nicht für die Inhalte verantwortlich gemacht werden kann, die Nutzer mit ChatGPT generieren. Diese Haltung unterstreicht die Debatte über die Haftung von KI-Entwicklern für die Anwendungen ihrer Technologien.
Die rechtliche Einordnung von KI-Systemen ist entscheidend für ihre Integration in professionelle Bereiche. Wenn KI als 'bloßes Werkzeug' gilt, verbleibt die volle Verantwortung beim Anwender, was insbesondere im Rechtsbereich hohe Risiken birgt.
Diese Entwicklung könnte die Nutzung von KI in der Rechtsberatung beeinflussen und Anwälte sowie Kanzleien dazu anhalten, interne Richtlinien für den Einsatz solcher Tools zu überprüfen und anzupassen. Die Quelle ist Bloomberg Law, Stand: 18. Mai 2026.