Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem wegweisenden Urteil einen Klinikbetreiber zur Verantwortung gezogen. Grund dafür waren Falschaussagen, sogenannte Halluzinationen, eines von der Klinik eingesetzten KI-Chatbots.
Dieses Urteil stellt klar: Unternehmen, die KI-Systeme im Kundenkontakt einsetzen, tragen die volle Verantwortung für deren Inhalte. Die Klinik haftet für die fehlerhaften Informationen, die der Chatbot an Patienten weitergab.
Die Entscheidung des OLG Hamm schafft einen wichtigen Präzedenzfall für die Haftung bei KI-generierten Fehlern im DACH-Raum. Es betont die Notwendigkeit für Betreiber, die Genauigkeit und Verlässlichkeit ihrer KI-Systeme sicherzustellen.
Für den Mittelstand und andere Branchen bedeutet dies, dass der Einsatz von KI-Chatbots oder ähnlichen Systemen eine sorgfältige Prüfung der Inhalte und eine klare Zuweisung der Verantwortlichkeiten erfordert. Reine Anbieter-Haftung ist damit nicht mehr selbstverständlich.
Quelle: Golem.de, Stand: 2026-05-16.